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Wir stellen unser spezielles Know-How in den oben genannten Rechtsgebieten zur Verfügung. Profitieren Sie von unserem schnell abrufbaren Wissen.
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Baurecht

Unsere Kanzlei hat sich im Verlaufe der letzten 15 Jahre auf das private Baurecht spezialisiert. Wir übernehmen die baubegleitende Betreuung von Auftraggebern / Auftrag-nehmern mit dem Ziel, mögliche Konflikte rechtzeitig zu erkennen, zu untersuchen und einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Unserer Referenzliste können Sie entnehmen, dass wir mit unseren Beratungsleistungen an vielen großen Bauvorhaben der Deutschen Bahn, aber auch anderer öffentlicher und privater Bauherren beteiligt sind und waren.

Die Konfliktlagen bei der Durchführung von Bauvorhaben sind vielfältig, eine frühzeitige Betreuung durch erfahrene Anwälte daher angeraten. Ein Großbauvorhaben wird meist von einem Team von Anwälten betreut. Für eine optimale Betreuung nehmen wir regelmäßig an Baubesprechungen teil, halten ständigen Kontakt zum Projektleiter und geben Unterstützung im vertragsrelevanten Schriftverkehr, um Rechtsfehler auszuschließen. Ferner beraten wir die Mandanten bei arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und sonstigen Fragen, die sich bei Bauvorhaben ergeben.

Privates Baurecht:

  • Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen zwischen Baubeteiligten aller Art, insbesondere Werk- und Dienstverträgen;
  • Vergaberecht: Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Beratung bei der Angebotserstellung; Durchführung von Rüge- und Nachprüfungsverfahren
  • Prüfung der nachbarrechtlichen Situation und Erstellung von Nachbarvereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen aus Abschlags- und Schlussrechnungen, von Erfüllungs-, Mehrvergütungs- und Gewährleistungsansprüchen, sowie von Honorarforderungen von Architekten, außergerichtlich sowie in Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren; Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
  • Verträge mit Projektmanagern und -entwicklern, Projektsteuerern, Generalunternehmern und Generalübernehmern, ARGE-Verträge;
  • Unterstützung beim täglichen Schriftverkehr

Öffentliches Baurecht:

  • Beratung und Vertretung gegenüber Körperschaften und Behörden im Zusammenhang mit Bauplanungs- und Planfeststellungsverfahren, der Genehmigung und dem Betrieb von Industrieanlagen, Energieerzeugungsanlagen sowie bei Altlastenproblemen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung im Bereich des öffentlichen Bau- und Erschließungsrechts und des Denkmalschutzes, des Umwelt- und Immissionsschutzrechtes, zu wasser- und abwasserrechtlichen sowie abfallrechtlichen Fragen
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