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Baurecht
Unsere Kanzlei hat sich im Verlaufe der letzten 15 Jahre auf
das private Baurecht spezialisiert. Wir übernehmen die baubegleitende Betreuung
von Auftraggebern / Auftrag-nehmern mit dem Ziel,
mögliche Konflikte
rechtzeitig zu erkennen, zu untersuchen und einer
einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Unserer Referenzliste
können Sie
entnehmen, dass wir mit unseren Beratungsleistungen
an vielen großen
Bauvorhaben der Deutschen Bahn, aber auch anderer öffentlicher
und privater Bauherren beteiligt sind und waren.
Die Konfliktlagen bei der Durchführung von Bauvorhaben sind vielfältig,
eine frühzeitige Betreuung durch erfahrene Anwälte daher
angeraten. Ein Großbauvorhaben wird meist von einem Team von
Anwälten betreut. Für eine optimale Betreuung nehmen wir
regelmäßig an Baubesprechungen teil, halten ständigen
Kontakt zum Projektleiter und geben Unterstützung im vertragsrelevanten
Schriftverkehr, um Rechtsfehler auszuschließen. Ferner beraten
wir die Mandanten bei arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen
und sonstigen Fragen, die sich bei Bauvorhaben ergeben.
Privates Baurecht:
- Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen zwischen Baubeteiligten
aller Art, insbesondere Werk- und Dienstverträgen;
- Vergaberecht:
Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Beratung bei der
Angebotserstellung; Durchführung von Rüge- und Nachprüfungsverfahren
- Prüfung
der nachbarrechtlichen Situation und Erstellung von Nachbarvereinbarungen
- Durchsetzung
und Abwehr von Zahlungsansprüchen aus Abschlags- und
Schlussrechnungen, von Erfüllungs-, Mehrvergütungs- und Gewährleistungsansprüchen,
sowie von Honorarforderungen von Architekten, außergerichtlich
sowie in Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren; Durchführung von
selbständigen Beweisverfahren
- Verträge mit Projektmanagern und -entwicklern, Projektsteuerern,
Generalunternehmern und Generalübernehmern, ARGE-Verträge;
- Unterstützung
beim täglichen Schriftverkehr
Öffentliches Baurecht:
- Beratung und Vertretung gegenüber Körperschaften und Behörden im Zusammenhang mit Bauplanungs- und Planfeststellungsverfahren, der Genehmigung und dem Betrieb von Industrieanlagen, Energieerzeugungsanlagen sowie bei Altlastenproblemen
- Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung im Bereich des öffentlichen Bau- und Erschließungsrechts und des Denkmalschutzes, des Umwelt- und Immissionsschutzrechtes, zu wasser- und abwasserrechtlichen sowie abfallrechtlichen Fragen
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