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Selbstverständlich vertreten wir Sie wenn nötig auch vor Gericht.
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Honorare

Ablauf:

Wir rechnen unsere Leistungen in der Regel nach Vereinbarung mit den Mandanten auf der Grundlage eines national und international üblichen Zeithonorars ab, soweit diese Abrechnung sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach einer Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

In Einzelfällen vereinbaren wir auch ein der Bedeutung der in Frage stehenden Transaktion/ Aktivität entsprechendes Pauschalhonorar für einen einzelnen Auftrag oder regelmäßig zahlbare Pauschalvergütungen bei laufender Beratungstätigkeit. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist deutschen Rechtsanwälten standesrechtlich noch untersagt.

Um die Kosten unserer Inanspruchnahme für den Mandanten möglichst überschaubar zu halten, geben wir bei Bedarf Schätzungen des voraussichtlichen Honorars ab und berichten laufend über die Höhe des bislang angefallenen Honorars.

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt in der Regel monats- oder quartalsweise.

© 2007 LUTHER NIERER | Impressum
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