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Selbstverständlich vertreten wir Sie wenn nötig auch vor Gericht.
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Prozessführung

Es ist die Philosophie unserer Kanzlei, durch vorausschauende Beratung und entsprechende Vertragsgestaltung Prozesse möglichst zu vermeiden. Mitunter ist deren Durchführung jedoch unumgänglich.

Die Anwälte der Partnerschaft sind bei den Berliner Amts-gerichten, beim Landgericht und beim Kammergericht Berlin zugelassen. In Zivilprozessen können die Anwälte aber auch bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten. Auch in Verwaltungsgerichtssachen vertreten wir unsere Mandantschaft deutschlandweit.

Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz und dem Europäischen Gerichtshof.

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